Und nun komme ich zum juristischen Teil der Beweisführung:
Es sind nur die wichtigsten Gesetze aufgeführt, aber diese sind ausreichend.
Es ist eine Pflicht, dass ein Jeder alle jetzt genannten Informationen zum besseren Verständnis nach prüft, damit jedem seine Position, aus der er herausagieren kann in der Firma BRD, versteht.
Aufklärung ist der Ausweg des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines Anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. (Kant)
Demokratie ist nicht Menschenrecht
Die BRD ist nach Art. 20 GG (Grundgesetz) ein Bundesstaat.
Bund oder Verbandskörperschaften haben als Mitglieder ausschließlich juristische Personen.
Personalkörperschaften haben in der Regel Zwangsmitgliedschaften von natürlichen Personen, die bestimmte Merkmale erfüllen. Personalkörperschaften sind nach Art. 20 allgemeine Erklärung der Menschenrechte verboten, da natürlich freie Menschen in Zwangsmitgliedschaft völkerrechtlich verboten sind. Bund oder Verbandskörperschaften und Personalkörperschaften haben zwar einen Wirkbereich, sind jedoch keine Gebietskörperschaften, weil sie keine natürlichen Menschen kennen.
Eine Bundesrepublik kann also nur juristische Personen verwalten, nicht die natürlich freien Menschen vertreten. Das Recht des frei werdenden Menschen ist ein religiöses Recht. Nach Völkerrecht besteht eine originäre Gebietskörperschaft aus natürlich freien Menschen, nicht aus juristischen Personen.
Laut § 2 PartG (Parteiengesetz) können Parteimitglieder nur natürliche Personen sein, die es in der Bundesrepublik nicht gibt. Darum können nur Parteimitglieder mit dem Nachweis einer Staatsangehörigkeit [die einzige Staatsangehörigkeit die Bundesrepublik in Deutschland verleihen kann, ist die Nazi Staatsangehörigkeit von Adolf Hitler] in der Bundesrepublik Deutschland werden und die bekommt man nur mit dem gelben Schein.
[Jedes Parteimitglied ist also ein Reichsdeutscher ,die verfolgt werden müssen und alle bewaffnet sind]
Laut § 15 PartG (Parteiengesetz) sind die Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Vertreter zu Vertreterversammlungen und zu Organen höherer Gebietsverbände geheim.
Das bedeutet, dass die Wähler nur die wählen können, die bereits geheim gewählt sind.
In Art. 21 Grundgesetz steht nicht, dass die Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Vertreter zu Vertreterversammlungen und zu Organen höherer Gebietsverbände geheim sind, sondern ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.1951 zweiter Senat Leitsatz 21 und 21c in der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung BVerfGE 1,14 – Südweststaat wird festgestellt.
21. Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des “pouvoir constituant”. Mit dieser besonderen Stellung ist es unverträglich, dass ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden.
a) Sie ist nur gebunden an die jedem geschriebenen Recht vorausliegenden, überpositiven Rechtsgrundsätze und – als verfassunggebende Versammlung eines werdenden Gliedes des Bundesstaates – an die Schranken, die die Bundesverfassung für deren Inhalt der Landesverfassungen enthält. Im Übrigen ist sie ihrem Wesen nach unabhängig. Sie kann sich nur selbst Schranken auferlegen.
b) Ihr Auftrag ist gegenständlich beschränkt. Sie ist nur berufen, die Verfassung des neuen Staates und die Gesetze zu schaffen, die notwendig sind, damit der Staat durch seine Verfassungsorgane wirksam handeln und funktionieren kann.
c) Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.
Art. 19 GG (Grundgesetz) besagt, dass soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinen Wesensgehalt angetastet werden.
§ 15 PartG (Parteiengesetz) verstößt gegen das Zitiergebot
“… Die Wahlen der Volksmitglieder und der Vertreter zu Vertreterversammlungen zu den Organen höherer Gebietsverbände sind geheim…“
Im Grundrecht des Grundgesetzes, denn im Art. 19 des Grundgesetzes besagt außerdem:
in keinem Falle darf ein Grundrecht, also das Zitiergebot, in seinen Wesensgehalt angetastet werden.
In geheimen Wahlen wird die Transparenz der Parteien verhindert, um in § 37 PartG (Parteiengesetz) die Unmündigkeit der natürlich freien Menschen durch Betrug herbeizuführen.
§ 54 BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch)
Nicht rechtsfähige Vereine
1 Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung.
2 Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner. https://dejure.org/gesetze/BGB/54.html
In § 37 PartG (Parteiengesetz) steht, dass § 54 Satz 2 des (BGB] Bürgerlichen Gesetzbuchs bei Parteien nicht angewandt wird. https://dejure.org/gesetze/PartG/37.html
Durch die Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des (BGB) Bürgerlichen Gesetzbuches wird Art. 19 des Grundgesetzes erneut verletzt.
Art. 19 des Grundgesetz besagt
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. http://hdr.bmj.de/page_c.9.html
Die Bundesrepublik behauptet sie sei ein Völkerrechtssubjekt. Ein Völkerrechtssubjekt hat eine besondere Eigenschaft als Träger von Rechten und Pflichten, das so durch die Unverantwortlichkeit aus § 37 Parteiengesetz, die Bundesrepublik unverantwortlicher Träger von Rechten und Pflichten wird.
Unverantwortliche Personen sind nach Bürgerlichen Gesetzbuch unmündig. Die Bundesrepublik ist daher unmündig, weil der Umfang der Prozessfähigkeit nach
§ 52 ZPO (Zivilprozessordnung) bestimmt wird.
§ 52 Umfang der Prozessfähigkeit
(1) Eine Person ist insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann. https://dejure.org/gesetze/ZPO/52.html
Die Verträge der Bundesrepublik in Deutschland sind durch die Außerkraftsetzung des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtswidrig, ungültig und nichtig. In der Bundesrepublik gilt daher das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch für die öffentliche Ordnung.
Laut Art. 6 Einführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuche (ordre puplic) gilt folgendes:
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.
Die Bundesrepublik in Deutschland ist eine Gewaltherrschaft der Elite.
Das deutsche Volk bekennt sich über den Transzendenzbezug nicht zur Bundesrepublik in Deutschland, und der Bund tritt nicht in die Rechte und Pflichten des deutschen Volkes ein, sondern tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes, nachlesen in Art. 1 (2) GG Grundgesetz und vergleiche Art. 133 GG.
Die Bundesrepublik vertritt also nicht das Bekenntnis des deutschen Volkes und ist somit völkerrechtlich weder legitim noch legal.
Die tief greifende Bedeutung des Parteiengesetzes das nach § 37 Parteiengesetz eine illegal organisierte Unverantwortlichkeit der Bundesrepublik in Deutschland vorliegt.
Ausdrücklich gilt nach § 37 PartG die Nichtanwendbarkeit der Vorschrift aus § 54 Satz 2 BGB. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet niemand. Damit liegt offenkundige Nichtigkeit durch Unverantwortlichkeit vor, und zwar auf Bundes-, Länder-und Kommunalebene.
Das BGB ist durch diese Rechtspraxis der Unverantwortlichkeit der Bundesrepublik im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes nicht wirksam und wirklich, sondern willkürlich erreichbar.
Diese unverantwortlichen Personen können nur Unverantwortlichkeit an Gesetzgebung, Justiz und Exekutive abgeben. Eine Amtshaftung scheidet grundsätzlich aus. Nach Paragraph 37 PartG in Verbindung mit der Nichtanwendbarkeit des § 54 BGB sind Parteien in der Bundesrepublik nicht rechts-, geschäfts-, prozess- und parteifähig, also unmündig und unverantwortlich, wie die Bundesrepublik selbst.
Von diesen unverantwortlichen Parteien wird die Bundesrepublik mit unverantwortlichen Gesetzen gesteuert und die Richter von dieser Unverantwortlichkeit in den Richterwahlausschüssen gewählt und vereidigt. Die Verwaltung ist infolge der Unverantwortlichkeit offenkundig ebenfalls unverantwortlich organisiert und nicht legitimiert. Das gilt auch für das Bundesverfassungsgericht und Dienstpersonal, sowie für alle Verfassungsorgane.
Die natürlich freien Menschen entmündigen sich durch die demokratischen Wahlen selbst gegenüber der unverantwortlichen Gewaltherrschaft der Bundesrepublik Deutschland, die sich selber gegen das Volk ermächtigt hat.
Die Wähler geben bei den Wahlen ihren eigenen Willen, ihre Menschenrechte an eine unverantwortliche Gewaltherrschaft ab. Das Parteiengesetz ist ein nichtigeres Gesetz. Nichtigkeit für die Bundesrepublik besteht von Anfang an. Die Grundordnung der Bundesrepublik aus Wahlen, Bestimmungen, Ernennungen, Vereinigungen und Bestrahlungen in allen Ebenen sind wegen Völkerrechtswidrigkeit nichtig.
§ 43 VwVfG ein wichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
[Auf Hartz 4 TV Niveau bedeutet das, dass Parteien kriminelle Vereinigung sind und jeder der sie wählt macht sich strafbar, aber wen interessiert es schon zu mindestens darf man ja noch wenigstens seine eigenen Henker wählen]: siehe auch Gerichtsurteil vom Bundesverfassungsgericht vom 25.07.2012 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11, 2BvE 9/11 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html
Wenn Ihr Menschen in diesem Land wirklich etwas ändern möchtet, dann geht nicht mehr wählen, weil Ihr keine Wahl habt. Sondern beschäftigt Euch mit der Verfassunggebenden Versammlung und nach Prüfung tretet Ihr bei.
Nur da hat das Volk etwas zu entscheiden.
Ja ihr müsst schon Selbstverantwortung übernehmen und Eure Selbstverwaltung nicht an Frau Merkel und Konsorten abgeben, die arbeiten nur für die „sogenannte „ Elite. Und meint es nicht gut mit uns.
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